
Die Fachstelle Bedarfsabklärung (fabea) ermittelt den individuellen Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen im Auftrag von Kantonen. Ziel ist eine bedarfsgerechte, nachvollziehbare und unabhängige Grundlage für Entscheide über ambulante und stationäre Unterstützungsleistungen. Die Abklärungen orientieren sich an den Ressourcen, Zielen und dem persönlichen Lebensumfeld der betroffenen Menschen.
Weitere Informationen
Die Fachstelle Bedarfsabklärung (fabea) ist ein eigenständiger Geschäftsbereich der sensiQoL AG. Detaillierte Informationen zu unseren Dienstleistungen, unserem Abklärungsverfahren und unseren Auftraggebern finden Sie auf unserer Fachwebsite: https://fachstelle-bedarfsabklaerung.ch.
Wir übernehmen den gesamten Abklärungsprozess – von der Planung und Durchführung der Gespräche bis zur Erstellung eines strukturierten Abklärungsberichts. Unsere Fachpersonen arbeiten nach einheitlichen Qualitätsstandards und verfügen über langjährige Erfahrung im Behindertenwesen.
Unsere Leistungen umfassen u.a.:
Als unabhängige Fachstelle erbringen wir selbst keine Unterstützungsleistungen. Dadurch gewährleisten wir eine objektive und transparente Bedarfsabklärung. Unsere Berichte schaffen eine verlässliche Grundlage für faire und nachvollziehbare Entscheidungen und tragen dazu bei, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken.