In neun Kantonen der Schweiz befindet sich das Abklärungsinstrument IHP (Individueller Hilfeplan) aktuell im Einsatz, in der Erarbeitung oder es finden zumindest verwaltungsinterne Prüfungen statt, ob sich das Instrument respektive das Verfahren eignet, um den Unterstützungsbedarf von Menschen mit Beeinträchtigungen zu identifizieren. Im Jahr 2022 unterstützten wir die Kantone Zug, Luzern und St. Gallen dabei, ein standardisiertes und partizipativ gestaltetes Bedarfsfeststellungsverfahren zu entwickeln. In allen drei Kantonen durften wir Abklärungen durchführen und unsere Expertise einbringen. Für das uns entgegengebrachte Vertrauen danken wir den auftraggebenden Kantonen herzlich und freuen uns auf die Zusammenarbeit im Jahr 2023.