Neu im Kanton Zug – Ausweitung der Bedarfsabklärungen auf den stationären Bereich

 

Erste Praxiserfahrungen im stationären Bereich haben gezeigt – gute Kommunikation ist das A und O.

fabea Zug (Fachstelle Bedarfsabklärung Zug) führt seit Aufnahme des regulären Betriebs im Januar 2026 neben den Bedarfsabklärungen für den Bezug ambulanter Leistungen auch stationäre Bedarfsabklärungen durch. Genauere Informationen finden Sie hier.

Nachfolgend werden erste Erfahrungen aus der Praxis mit den stationären Bedarfsabklärungen dargestellt.

Bereits in den ersten Monaten zeigte sich, dass ein enger Austausch und eine gute, transparente Kommunikation zwischen allen Beteiligten von grosser Bedeutung ist.

Im monatlichen Austausch zwischen dem Kantonalen Sozialamt und der fabea Zug werden Praxisfragen zeitnah geklärt, offene Themen gemeinsam bearbeitet und Optimierungsmöglichkeiten kontinuierlich entwickelt.

Im regelmässigen Dialog mit den beteiligten Institutionen und Fachstellen über den Abklärungsprozess werden Fragen, Unsicherheiten und kritische Rückmeldungen gemeinsam besprochen. Ziel ist es, Transparenz über unseren Auftrag und unsere Arbeitsweise zu schaffen sowie die Zusammenarbeit weiterzuentwickeln. Durch diese Kennenlerntreffen erhalten wir zudem einen wertvollen Einblick in die unterschiedlichen Angebote und Arbeitsweisen der Institutionen.

Im Rahmen der Abklärungsgespräche sind die Abklärungsfachpersonen gefordert, Fragen und Bedenken der betroffenen Personen sorgfältig zu klären. Bei einzelnen Personen, die bereits stationäre Leistungen beziehen, bestehen Unsicherheiten bezüglich der Rolle und des Auftrags der fabea Zug. Vereinzelt entstand die Sorge, dass der bisherige Leistungsanspruch durch die Bedarfsüberprüfung infrage gestellt werden könnte. Gleichzeitig weckte der Abklärungsprozess bei einigen Personen Erwartungen an Veränderungen ihrer Wohn- oder Arbeitssituation, die ausserhalb des Auftrags der Bedarfsabklärung liegen. Für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung stellt der Prozess teilweise eine besondere Herausforderung dar, da dessen Zweck und Ablauf nicht immer leicht nachvollziehbar sind.

Wir nehmen diese Rückmeldungen aus den Institutionen, von den Fachpersonen und Betroffenen ernst. So haben wir einen Informationsflyer entwickelt, der die Rolle von fabea erklärt.

Auch werden diese Rückmeldungen aufgenommen und im Team besprochen. Ziel ist es, die Erkenntnisse in die kontinuierliche Weiterentwicklung der Abklärungsprozesse einfliessen zu lassen.

Besonders erfreulich waren Rückmeldungen von Bezugspersonen, wonach anfängliche Bedenken oder Unsicherheiten der gesuchstellenden Personen im Verlauf der Abklärungsgespräche abgebaut werden konnten. Eine sorgfältige Vorbereitung und Erklärung zu unserem Auftrag durch die Bezugspersonen sind dabei hilfreich.

fabea Zug freut sich auf die weiteren Abklärungen und bedankt sich herzlich für das grosse Engagement bei allen beteiligten Institutionen und Fachpersonen.

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