Erste Bedarfsabklärungen im Kanton Thurgau

 

Der Kanton Thurgau hat sich entschieden, in Bezug auf die Implementierung der neuen Angebotsformen, bereits Vorarbeit zu leisten. Dazu wurde eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Thurgau uns der sensiQoL AG abgeschlossen. Leistungsnutzende Personen, welche aktuell das begleitete Wohnangebot nutzen, werden den Prozess einer Bedarfsabklärung durchlaufen. Mittels eines eingereichten Unterstützungsplans wird der Bedarf an Unterstützungsleistungen durch sensiQoL ermittelt und geprüft. Das Sozialamt des Kanton Thurgaus erhält einen Bericht und entscheidet aufgrund dessen über die die Kostenübernahme.

Während dieser Vorbereitungsphase sind im Einführungsjahr rund 30 Abklärungen geplant. Im Laufe des Jahres wird der Regierungsrat über die weitere Umsetzung der neuen Angebotsformen im Bereich Wohn- und Arbeitsbegleitung für Menschen mit Beeinträchtigung entscheiden.

Die sensiQoL AG freut sich auf die enge Zusammenarbeit mit dem Kanton Thurgau in dieser Einführungsphase. So kann intensiv an der Weiterentwicklung und Optimierung der entsprechenden Hilfsmittel und Prozesse gearbeitet werden.

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