Die sensiQoL AG freut sich sehr, vom Kanton Zug den Auftrag zur Durchführung der unabhängigen Bedarfsabklärungen im stationären Bereich erhalten zu haben. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer Entwicklung, die uns seit Jahren am Herzen liegt: mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung.
Wie der Kanton Zug in mitteilt, stellt die unabhängige Bedarfsabklärung sicher, dass Unterstützungsleistungen konsequent am individuellen Bedarf und der Selbstbestimmung der betroffenen Personen ausgerichtet werden. Dies entspricht voll und ganz unserem eigenen fachlichen Anspruch sowie der Grundhaltung der sensiQoL AG.
Neu werden die Abklärungen für stationäre Leistungen durch unsere Fachstelle fabea durchgeführt, die bereits seit Längerem für die ambulanten Bedarfsabklärungen im Kanton Zug verantwortlich ist. Wir befinden uns bereits mitten im Aufbau der erweiterten Strukturen und Prozesse – motiviert, engagiert und mit dem Ziel, allen Beteiligten ein professionelles, transparentes und respektvolles Abklärungsverfahren zu bieten.
Ein Kernanliegen des Kantonalen Gesetzes über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG) ist es, Leistungen konsequent am individuellen Bedarf auszurichten. Die Ausweitung der unabhängigen Bedarfsabklärung auf den stationären Bereich ist ein bedeutender Schritt in diese Richtung. Wir sind stolz, ein aktiver Teil dieser Entwicklung zu sein und gemeinsam mit dem Kanton Zug die Selbstbestimmung weiter zu stärken.
Wir danken dem Kanton Zug für das Vertrauen und freuen uns auf die bevorstehende Zusammenarbeit – im Dienst einer Zukunft, in der Menschen mit Behinderung ihre Lebenswege noch selbstbestimmter gestalten können.